Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 27.07.2006 (9 W 50/06)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert bei Unterlassungsantrag gegen SMS-Werbung


Relevante Normen:
ZPO § 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 2006, 645
KGReport 2006, 964

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