Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 05.04.2006 (9 U 36/06)

   

Kurzleitsatz:
Zur Gegendarstellung bei Behauptungen ohne nennenswerte Bedeutung


Relevante Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 1 Abs. 1; BGB § 823 § 1004;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport 2006, 957

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