Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.03.2002 (IV ZR 86/01)

   

Kurzleitsatz:
Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung betreffend die Auslegung eines Vorausvermächtnisses


Relevante Normen:
BGB § 2058 § 2059 Abs. 1; ZPO § 554b;



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