Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.04.2006 (5 StR 99/06)

   

Kurzleitsatz:
Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs trotz lebenslanger Freiheitsstrafe; Anrechnungsmaßstab bei Tschechien


Relevante Normen:
StGB § 51 Abs. 4;



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