Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 09.07.1997 (4St RR 139/97)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubtes Handeltreiben mit Nutzhanf


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; 7. BtMÄndV Art. 1;



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