Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.01.1992 (1 StR 741/91)

   

Kurzleitsatz:
Strafprozeßrecht: Fehlende Unterschrift des Richters


Relevante Normen:
StPO § 275 § 338 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 3

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