Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.04.1989 (3 StR 76/89)

   

Kurzleitsatz:
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist


Relevante Normen:
StPO §§ 275 338 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1989, 469

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