Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.03.1985 (5 StR 109/85)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubtes Handeltreiben durch Teilnahme am "Strecken"


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 25 Abs. 2;



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