Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.05.1984 (5 StR 257/84)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Mitwirken am Erwerb als unerlaubtes Handeltreiben


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 22 § 23;



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