Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 25.07.1995 (4St RR 155/95)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Rückschluß vom Kaufpreis auf die Qualität, Anwendbarkeit des § 29 Abs. 5 BtMG


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 5; StPO § 261;



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