Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 13.09.2006 (IX B 118/06)

   

Kurzleitsatz:
Ablehnung Befangenheitsantrag, Beschwerde unzulässig


Relevante Normen:
FGO § 128 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2006, 2301

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