Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.09.2006 (IV ZR 111/05)

   

Kurzleitsatz:
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erfüllungeiner Gegenforderung mangels grundsätzlicher Bedeutung


Relevante Normen:
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang