Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 12.10.2006 (1 W 302/06)

   

Kurzleitsatz:
Nichterstattung der Gebühr eines Terminvertreters der gleichen Rechtsanwaltskanzlei


Relevante Normen:
RVG § 15 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport 2007, 249

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