Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.09.2006 (IX ZB 52/06)

   

Kurzleitsatz:
Verwerfung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Berufungsgericht und mangels Einlegung durch ein beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt


Relevante Normen:
ZPO § 78 Abs. 1 S. 4 § 575 Abs. 1 S. 1;



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