Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.10.2006 (II ZR 113/06)

   

Kurzleitsatz:
Einsatz des Vermögens für die Bestreitung von Prozesskosten


Relevante Normen:
ZPO § 114 § 115 Abs. 3;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang