Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.10.2006 (IX ZB 95/06)

   

Kurzleitsatz:
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht und mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt


Relevante Normen:
ZPO § 574 Abs. 1 § 577 Abs. 1 S. 2;



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