Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.11.2006 (IX ZR 11/04)

   

Kurzleitsatz:
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Inkongruenz einer Aufrechnungslage mangels grundsätzlicher Bedeutung


Relevante Normen:
InsO § 130; ZPO § 543 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang