Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.11.2006 (VI ZR 25/06)

   

Kurzleitsatz:
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Behauptung fehlender Aufklärung


Relevante Normen:
ZPO § 286; BGB § 823 Abs. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang