Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Beschluss vom 09.07.2005 (11 W 29/05)

   

Kurzleitsatz:
Anforderungen an die Bezeichnung der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft in einem Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens


Relevante Normen:
SpruchG § 3 § 4;



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