Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.11.2006 (1 StR 477/06)

   

Kurzleitsatz:
Einheitliche Protokollierung gleichartiger Vorgänge


Relevante Normen:
StPO § 273 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2007, 52

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