Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.11.2006 (IX ZB 111/06)

   

Kurzleitsatz:
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht und mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt


Relevante Normen:
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1;



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