Rechtsprechung:
OLG München - Beschluss vom 23.05.2006 (3 VAs 35.06)

   

Kurzleitsatz:
Anordnung polizeilicher Beobachtung bei Führungsaufsicht - Entscheidung über Anfechtung durch Gericht der Führungsaufsicht


Relevante Normen:
StPO § 463a Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2007, 287

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