Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.02.2007 (IX ZB 148/06)

   

Kurzleitsatz:
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Einlegung durch ein beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt


Relevante Normen:
ZPO § 574 Abs. 1 § 78 Abs. 1 S. 4;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang