Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluss vom 01.03.2007 (2 BvR 392/07)

   

Kurzleitsatz:
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, da die Staatsanwaltschaft von der Vollstreckung vorläufig abgesehen hat


Relevante Normen:
StPO § 456 § 458; BVerfGG § 32 Abs. 1;



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