Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.02.2007 (XI ZR 306/05)

   

Kurzleitsatz:
Ansprüche der Gesellschafter gegenüber kreditgewährenden Banken aus Vertrag mit Schutzwirkung Dritter


Relevante Normen:
BGB § 311 Abs. 3;



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