Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.02.2007 (IX ZA 39/06)

   

Kurzleitsatz:
Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts mangels Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung wegen Unanfechtbarkeit des anzufechtenden Beschlusses


Relevante Normen:
ZPO § 78b;



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