Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.02.2007 (VII ZB 8/07)

   

Kurzleitsatz:
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als unzulässig mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt und mangels Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen


Relevante Normen:
ZPO § 522 Abs. 1 S. 4 § 574 Abs. 2 § 78 Abs. 1 S. 4;



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