Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.05.2007 (1 StR 193/07)

   

Kurzleitsatz:
Strafmindernde Bedeutung eines nicht von Reue getragenen Geständnisses


Relevante Normen:
StGB § 46 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2007, 232

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