Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.08.2007 (VI ZA 15/07)

   

Kurzleitsatz:
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eigenen Rechtsanwalts des Fahrers/Halters im Kfz-Haftpflichtprozess


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 1;



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