Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.07.2007 (AnwZ (B) 62/06)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs


Relevante Normen:
BRAO § 40 Abs. 4 § 14 Abs. 2 Nr. 7; FGG § 22 Abs. 2 S. 1;



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