Rechtsprechung:
LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.12.2006 (L 2 U 3869/06)

   

Kurzleitsatz:
Versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Selbstschädigung eines Maschinisten durch Trinken eines Lösungsmittels


Relevante Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang