Rechtsprechung:
LSG Hamburg - Beschluß vom 02.05.2006 (L 5 B 160/06 ER AS)

   

Kurzleitsatz:
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Verweis auf die elterliche Wohnung bei Eltern-Kind-Konflikt


Relevante Normen:
SGB II § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang