Rechtsprechung:
LSG Hamburg - Beschluß vom 09.02.2006 (L 5 B 346/05 ER AS)

   

Kurzleitsatz:
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen bei Lohnpfändung


Relevante Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 2;



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