Rechtsprechung:
LSG Hamburg - Beschluß vom 02.02.2006 (L 5 B 396/05 ER AS)

   

Kurzleitsatz:
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss von Leistungen für Auszubildende


Relevante Normen:
SGB II § 7 Abs. 5 S. 2;



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