Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Vergleich vom 10.02.1999 (9 U 3538/98)

   

Kurzleitsatz:
Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen vom Gehweg abkommenden Kind und vorbeifahrendem LKW; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StVO § 3 Abs. 2a;



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