Rechtsprechung:
OLG Hamm - Urteil vom 18.12.2003 (6 U 105/03)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Haushaltführungsschaden


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StVO § 5 Abs. 4 S. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 2004, 631

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