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| Rechtsprechung: LG Gera - Urteil vom 04.07.1997 (7 O 3374/95) | | | | Kurzleitsatz: (Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Räum- und Streupflicht] heraus entstandenen Unfall unter überwiegender Mithaftung der Geschädigten1. Stürzt eine 54-jährige Frau bei Tageslicht auf einem vereisten Bürgersteig, auf dem zwei Fußgänger vorsichtig nebeneinander vorbeikommen, trifft sie an den Unfallfolgen ein überwiegendes Mitverschulden, wnn ihr die Gefahr von Glätte auf dem betreffenden Bürgersteig bekannt sein mußte.2. 500 DM [250 EUR] Schmerzensge...
Relevante Normen: BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);
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