Rechtsprechung:
LG Göttingen - Urteil vom 23.11.1988 (5 (6) S 39/88)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Räum- und Streupflicht] heraus entstandenen Unfall ohne Mithaftung des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 833 S. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



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