Rechtsprechung:
LG Traunstein - Urteil vom 12.03.1986 (5 S 3998/85)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 60 %


Relevante Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 833 S. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang