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| Rechtsprechung: BAG - Entscheidung vom 21.06.1978 (5 AZR 144/77) | | | | Kurzleitsatz: Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen (hier: nach § 20 Abs. 1 BAT) liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß, daß damit - auch - Gehaltsansprüche geltend gemacht werden.
Relevante Normen: BAT § 20 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; TVG § 4;
Fundstellen dieser Entscheidung: AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen
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