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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 13.10.1977 (2 AZR 387/76) | | | | Kurzleitsatz: »1. Unter das Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl (§ 20 Abs. 1 BetrVG) fällt eine Kündigung, die anläßlich der Betätigung für die Betriebsratswahl oder im Zusammenhang mit ihr gerade deswegen ausgesprochen wird, um die Wahl dieses Arbeitnehmers zu verhindern oder ihn wegen seines Einsatzes bei der Betriebsratswahl zu maßregeln. Der Arbeitnehmer ist aber nur bei rechtmäßigem Verhalten geschützt. Die Verletzung arbeitsvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten ist durch das Behinderungsverbot nicht ged...
Relevante Normen: BetrVG § 20 Abs. 1 § 74 Abs. 2 § 102 § 103; BGB § 626; GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2; KSchG § 1 § 15;
Fundstellen dieser Entscheidung: AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung ARST 1978, 67 BB 1978, 660 DB 1978, 641 EzA § 74 BetrVG 1972 Nr. 3 NJW 1978, 1872
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