Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 09.02.1977 (5 AZR 2/76)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes darf ein gegen seinen Arbeitnehmer ergangenes Strafurteil, das dem Arbeitgeber auf Grund der zwischen dem Bundesjustizminister und den Landesjustizverwaltungen vereinbarten "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" - MiStra - übersandt worden ist, nicht zu den Personalakten nehmen, wenn die Verurteilung ein strafbares Verhalten im außerdienstlichen Bereich betrifft, nicht in das vom Bundeszentralregister auszustellende Führungszeugnis aufzunehmen is...


Relevante Normen:
BAT § 8; BGB § 611 Abs. 1; BZRG § 51 Abs. 2 § 56;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht
ARST 1977, 161
EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 21
NJW 1978, 124

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang