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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 09.02.1977 (5 AZR 2/76) | | | | Kurzleitsatz: »1. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes darf ein gegen seinen Arbeitnehmer ergangenes Strafurteil, das dem Arbeitgeber auf Grund der zwischen dem Bundesjustizminister und den Landesjustizverwaltungen vereinbarten "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" - MiStra - übersandt worden ist, nicht zu den Personalakten nehmen, wenn die Verurteilung ein strafbares Verhalten im außerdienstlichen Bereich betrifft, nicht in das vom Bundeszentralregister auszustellende Führungszeugnis aufzunehmen is...
Relevante Normen: BAT § 8; BGB § 611 Abs. 1; BZRG § 51 Abs. 2 § 56;
Fundstellen dieser Entscheidung: AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht ARST 1977, 161 EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 21 NJW 1978, 124
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