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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 09.12.1976 (3 AZR 371/75) | | | | Kurzleitsatz: »1. Hat ein Arbeitgeber irrtümlich eine zu hohe Berlinzulage an einen Arbeitnehmer ausgezahlt und den überzahlten Betrag später dem Finanzamt erstattet, so kann er von dem begünstigten Arbeitnehmer Ausgleich insoweit verlangen, wie dieser selbst gegenüber dem Finanzamt zur Erstattung verpflichtet gewesen wäre.2. Für den Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer sind die Arbeitsgerichte zuständig.«
Relevante Normen: ArbGG § 2; BerlinFG § 28; BGB § 611 Abs. 1 § 670 § 812;
Fundstellen dieser Entscheidung: AP Nr. 1 zu § 611 BGB Erstattung BB 1977, 546 BStBl II 1977, 581 DB 1977, 780 NJW 1977, 862
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