Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 24.11.1976 (4 AZR 501/75)

   

Kurzleitsatz:
»1. Eine Angestellte, die als Sprachlehrerin im Bereich des zur Verwaltung gehörigen Akademischen Auslandsamtes einer Universität im Lehrgebiet "Deutsch als Fremdsprache" Sprachkurse für ausländische Studienbewerber und ausländische Studenten abhält, ist nicht "Hochschullehrer" im Sinne des BAT (vgl. § 1 Abs. 2 des 31. TV zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 18. Oktober 1973).2. Eine solche Angestellte ist als Verwaltungsangestellte auch nicht "Lehrkraft" im Sinne der Nr. 5 d...


Relevante Normen:
BAT § 4 Abs. 1 § 22, Anlage 1a § 23;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VergGr II Nr. 1
EzB BBiG § 12 Abs. 1 Nr. 2b, Nr. 3
PersV 1978, 285

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