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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 04.02.1960 (2 AZR 290/57) | | | | Kurzleitsatz: 1. Allein die Übung zahlreicher Arbeitnehmer des Industriegebietes, den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mit Motorrollern zurückzulegen, läßt eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung geeigneter Parkplätze noch nicht herleiten. Das gilt auch bei der Benutzung eines PKW durch den Arbeitnehmer (vgl. BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).2. Die Verpflichtung eines Arbeitgebers, Unterstellraum für motorgetriebene Fahrzeuge zu schaffen, die seine Arbeitnehmer zur Zurücklegung des Weges v...
Relevante Normen: BGB § 611 Abs. 1 § 618;
Fundstellen dieser Entscheidung: BAGE 9, 31 AP Nr. 7 zu § 618 BGB BB 1960, 519 DB 1960, 556 EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 1 MDR 1960, 615 NJW 1960, 1318
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