Rechtsprechung:
VGH Bayern - Beschluss vom 20.06.2007 (1 AS 07.732)

   

Kurzleitsatz:
Entscheidung über die Folgen einer Antragsrücknahme [Klagerücknahme] durch das Gericht, bei dem die Sache zum Zeitpunkt der Rücknahme anhängig ist


Relevante Normen:
VwGO § 92 Abs. 3;



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