Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.02.1985 (VIII ZR 61/84)

   

Kurzleitsatz:
Inhaltskontrolle formularmäßiger Preisnebenabreden:(a) Abgrenzung zu - nicht kontrollfähigen - Entgeltregelungen;(b) "Abweichung von Rechtsvorschriften" im Sinne des § 8 auch bei Unvereinbarkeit mit nicht normierten Rechtsgrundsätzen;(c-d) Kontrolle einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wasserversorgungsunternehmens enthaltenen Klausel über besondere Abnahmepreise für Bezieher von Zusatzwasser,(d) orientiert am Maßstab des sogenannten (gebührenrechtlichen) Äquivalenzprinzips.


Relevante Normen:
AGBG § 8, § 9 Abs.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1985, 1153
BGHZ 93, 358
DB 1985, 1338
DRsp I(120)150a-d
MDR 1986, 47
NJW 1985, 3013
WM 1985, 576

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