Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 30.12.1987 (RReg 3 St 226/87)

   

Kurzleitsatz:
a-b. Mögliche Strafschärfung aus Gründen der Generalprävention.(a) nur unter engen Voraussetzungen;(b) im Falle der (erstmaligen) Bestrafung wegen eines betrügerisch manipulierten bzw. fingierten Kraftfahrzeugunfalls.


Relevante Normen:
StGB § 46 Abs.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1987, 171
DAR 1988, 171
DRsp III(310)151a-b
JZ 1988, 420
JuS 1989, 235
NJW 1988, 3165
VersR 1988, 591

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