Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 30.12.1987 (RReg 3 St 236/87)

   

Kurzleitsatz:
a-b. Garantenstellung eines Hundehalters gegenüber Kunden seiner Werkstatt:(a) Herleitung aus der Zuständigkeit für Sicherung und Überwachung einer Gefahrenquelle und aus dem für die vertraglichen Beziehungen der Beteiligten geltenden Grundsatz von Treu und Glauben;(b) Maßstab und Kriterien für die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz Dritter Ä hier: vor einem Hund, der bereits mehrfach Personen angefallen hat.


Relevante Normen:
StGB § 13;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1987, 174
DRsp III(310)162a-b
OLGSt (n.F.) StGB § 230 Nr. 3
RdL 1988, 77
VRS 74, 360

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