Rechtsprechung:
BayObLG - Entscheidung vom 21.12.1987 (BReg 1 Z 259/86)

   

Kurzleitsatz:
Enteignungscharakter von Maßnahmen des Denkmalschutzes:a) Kriterien für die Enteignungsschwelle im Falle der Versagung einer Abbruchgenehmigung für ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude;b) kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb allein deswegen, weil eine bereits Ä mit Investitionen verbundene Ä geplante gewerbliche Nutzung nicht verwirklicht werden kann.


Relevante Normen:
GG Art. 14 Abs.1 S.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1987, 454
DRsp V(522)223b-c
DÖV 1988, 429

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