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| Rechtsprechung: BayObLG - Entscheidung vom 21.12.1987 (BReg 1 Z 259/86) | | | | Kurzleitsatz: Enteignungscharakter von Maßnahmen des Denkmalschutzes:a) Kriterien für die Enteignungsschwelle im Falle der Versagung einer Abbruchgenehmigung für ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude;b) kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb allein deswegen, weil eine bereits Ä mit Investitionen verbundene Ä geplante gewerbliche Nutzung nicht verwirklicht werden kann.
Relevante Normen: GG Art. 14 Abs.1 S.1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BayObLGZ 1987, 454 DRsp V(522)223b-c DÖV 1988, 429
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